Kurios, aber die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und Rechnungsmethode der Frauenärzte ist nach wie vor so, dass die Frau 10 Monate schwanger ist.
D.h. eine Frau gilt danach bereits am 1. Tag ihrer letzten Periode als schwanger und 280 Tage später entbindet sie. Mutterschutz über alles.
Ein Arbeitgeber, der genau zwischen letzter Periode und tatsächlicher Befruchtung (der Eisprung ist erst zw. dem 10. bis 14. Tag noch dem ersten Tag der letzten Periode) kündigt, hat das Nachsehen, da die Frau zwar nicht biologisch, aber rein rechtlich bereits als schwanger gilt. 10 Monate schwanger, wer’s glaubt.
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