Erst mal klagen, dann fragen

  • Beitrags-Kategorie:Arbeitsrecht

Klingt wie im wilden Westen, erst schießen (äh, klagen), dann fragen.

Ein Unternehmer kündigt eine Arbeitnehmerin. Sie war bei ihm Köchin.

Nun bekommt er eine Kündigungsschutzklage zugestellt. Kündigungsfrist? Eingehalten. Andere Formalitäten? Erfüllt.

Warum tat sie klagen? Ihr Anwalt schreibt: „Der Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, weil eine Sozialauswahl nicht getroffen wurde.“

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