Die Akte muss man nicht kopieren
Bei Akteneinsicht wird in der Regel die Akte kopiert. In einem Widerspruchsverfahren wurde nach erfolgreichem Rechtsmittel die Erstattung der Kosten durch den Rechtsanwalt beantragt. Im Verfahren wurde auch Akteneinsicht beantragt und gewährt.
Nunmehr wurde der Großteil der Kopierkosten der Akte gestrichen. Und zwar hat ein kluger Beamter alle Schreiben und Bescheide, die an den Mandanten gerichtet waren, herausgestrichen. Diese Schreiben befanden sich also im Besitz des Mandanten. Er hätte alle diese Schreiben an den Rechtsanwalt übergeben müssen. Somit hätten diese Schreiben nicht kopiert werden müssen.