Der verärgerte Richter oder wie man einen Junganwalt verheizt
Ja, es gibt auch verärgerte Richter. Sie sind ja auch nur Menschen. In einer Arbeitsrechtssache ist eine Stadt die Beklagte. Es wird ein Termin für die Güteverhandlung angesetzt. Für die Stadt erscheint ein jüngerer Anwalt aus einer größeren Rechtsanwaltskanzlei.
Nach Aufruf in der Sache will der Richter die Angelegenheit verhandeln. Der Junganwalt erklärt, dass man zur Klage schriftlich Stellung nehmen wolle und nicht einigungsbereit sei. Daraufhin belehrt ihn der verärgerte Richter. Im Arbeitsrecht soll durch die Güteverhandlung eine Beschleunigung der Prozesse erfolgen. Deshalb sind die Parteien und das Gericht gehalten, sich um ernsthafte Einigungsverhandlungen zu bemühen. Die Erklärung des Anwaltes ist jedoch nicht kontraproduktiv. Das lässt die Güteverhandlung zur Farce werden. Der verärgerte Richter fragt, ob er überhaupt die Akte bearbeitet. Das verneint der Rechtsanwalt.