Wie umgeht man als Arbeitgeber den Mindestlohn ab 2015
Zum 01.01.2015 gibt es bekanntlich den Mindestlohn von 8,50 EUR je Zeitstunde. Und das neue Jahr hat noch nicht begonnen, da tauchen die ersten Versuche der Arbeitgeber auf, den Mindestlohn zu umgehen.
Da werden den Arbeitnehmern Änderungsverträge vorgelegt, die sie bei Drohung mit Kündigung zu unterschreiben haben. Aus 40 Stunden werden 30 Stunden. Dann wird festgelegt, dass die Arbeit in der Zeit zu schaffen sei. Und wer mehr Zeit benötigt, habe zu langsam gearbeitet. Das dürfte sicher vor Gericht zur Klärung über die Zahlung als Mindestlohn landen.