Nachtrunk – hilfreich oder Eigentor?
Zum Nachtrunk ist auf folgendes hinzuweisen. Aus unserer anwaltlichen Erfahrung heraus stellt sich bei sogenannten Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr häufiger dieses Problem. Nach Beendigung einer Autofahrt in – nicht mehr so ganz – nüchternen Zustand, klingelt es kurz danach an der Wohnungstür. Es erscheinen Polizeibeamte und eröffnen den Vorwurf, man sei mit gehörigen Schlangenlinien, also offensichtlich betrunken, am Steuer sitzend gesehen worden.
Der freiwillige (!) Atemalkoholtest ergibt dann auch Werte jenseits von 1,1 ‰. Das könnte durchaus diese Annahme rechtfertigen. Darauf wird dann häufiger das Argument vorgetragen, man habe zwischen Erreichen der Wohnung und Auftauchen der Polizeibeamten noch ganz erhebliche Mengen Alkohol (also den sogenannten Nachtrunk) konsumiert. Man sei also zur Fahrt nicht alkoholisiert gewesen, sondern erst nach deren Beendigung.