Auch richtig kündigen will gelernt sein
Richtig kündigen ist schon schwierig. Der Arbeitgeber, eine Zeitarbeitsfirma, kündigt dem Arbeitnehmer mit Wochenfrist in der Probezeit. Während der ersten drei Monate geht das laut Tarifvertrag. Dumm nur, dass die Kündigung den Arbeitnehmer nicht erreicht. Als er aus dem Urlaub zurückkehrt, teilt ihm der Ehemann der Geschäftsführerin der Firma mit, dass ihm doch gekündigt wurde. Ob er eine Kopie der Kündigung haben möchte. Richtig kündigen geht anders.
Nun, der Arbeitnehmer nimmt die Kündigung und zieht von dannen. Also zum Rechtsanwalt. Um sich Rat im Arbeitsrecht zu holen. Dass die Kündigung unwirksam war, versteht sich von selbst. Dazu hätte sie den Arbeitnehmer erreichen müssen. Also wird Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben.