Nicht reden hilft auch bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
Nach einer Betriebsprüfung gab die Prüferin den Vorwurf der Steuerhinterziehung beim Steuerberater des geprüften Unternehmens bekannt. Sie teilte mit, dass sie die Prüfung beendet und Meldung an die Steuerstrafstelle geben wird. Sie ist der Auffassung, dass der Vorwurf der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Der Steuerberater teilte der Prüferin daraufhin mit, dass der Mandant zunächst keine weiteren Auskünfte erteilen wird. Eine angesetzte Besprechung wurde durch den Steuerberater abgesagt.
Das Unternehmen wurde schriftlich über den Vorwurf der Steuerhinterziehung informiert. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, was als nächstes seitens des Finanzamtes unternommen werden könnte. Das Unternehmen wurde darüber belehrt, wie es sich verhalten sollte. Es wurde insbesondere der Hinweis gegeben, keine Äußerungen abzugeben, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann die weiteren Schritte beraten.
Was macht das Unternehmen? Es ruft bei der Prüferin an und vereinbart, dass der Besprechungstermin doch stattfinden solle. Der Steuerberater kann daran nicht teilnehmen, da er im Urlaub ist. Das stört aber das Unternehmen nicht.