Das Haftungs- und Unfallrisiko beim Ausleihen von Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch (Mietwagen) gilt es einiges zu beachten. Auch wenn die Anmietung für die Dauer der Durchsicht des eigenen Fahrzeuges im Autohaus des Vertrauens stattfindet.
So sollte man zunächst auf jeden Fall für ausreichenden Versicherungsschutz für den Mietwagen sorgen.
Der Mietpreis selbst berechnet sich nicht nur für die Überlassung des Mietwagen im eigentlichen Sinne. Es sind im Mietvertrag, je nach Vermieter mehr oder weniger ausführlich aufgeschlüsselt, auch die Preise für die abzuschließende Kaskoversicherung enthalten. Der Mieter kann hier unter mehreren Alternativen wählen. Es ist hier dringend zu empfehlen, nicht am falschen Ende zu sparen und sich für eine Kaskoversicherung mit einer höheren Selbstbeteiligung für den Mietwagen zu entscheiden, selbst wenn der Preis dann niedriger ausfällt.