Fahrzeugkauf und Mängel – welche Fristen sind zu beachten?
Wie bei jedem Kaufvertrag hat der gewerbliche Verkäufer von neuen und gebrauchten Sachen innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem Käufer für Mängel einzustehen. Die gekaufte Sache hat zum Zeitpunkt des sogenannten Gefahrüberganges (also im Regel die Übergabe) mangelfrei zu sein. Mängel sind all jene Defekterscheinungen, die die Tauglichkeit der Kaufsache einschränken oder möglicherweise sogar aufheben.