Das Strafrechts-ABC: B wie Beschuldigter
Für ein und dieselbe Person (Beschuldigter), die im Rahmen eines Strafverfahrens, nämlich für den Betroffenen, gegen den Ermittlungen laufen, verwendet der Jurist viele verwirrende Begriffe, die allesamt unterschiedliche Bedeutung haben.
So ist von Beschuldigter die Rede, auch vom Angeschuldigten oder gar Angeklagten sowie Verurteilten.