Telefonieren in der Öffentlichkeit und die Geheimhaltung

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Telefonieren in der Öffentlichkeit: Es macht durchaus Sinn, den Zug als öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn die Verbindungen zeitlich günstig sind, kann man sich jede Menge Stress im Auto auf der Straße sparen. Man kann im Zug lesen, man kann schlafen und Vieles mehr.

Kann man das wirklich? Nicht immer. Es gibt die nervigen Zeitgenossinnen und Genossen, die im Zug lautstark telefonieren müssen. So Eine war letztens im selben Zugabteil. Sie hatte einen Laptop vor sich aufgebaut, einen Stöpsel im Ohr und das Smartphone ständig in der Hand.

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Die berühmte Quote im Insolvenzverfahren

  • Beitrags-Kategorie:Rechtsanwalt

Hat man eine Forderung und der Schuldner zahlt nicht, ist das Schlimmste, was passieren kann, eine Quote im Insolvenzverfahren. Denn dann kann man in der Regel den größten Teil seiner Forderung abschreiben.

Dass in einem Insolvenzverfahren einmal eine größere Quote für die Befriedigung der Gläubiger zustande kommt, ist selten.

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Finanzamtspost: A wie Antrag

  • Beitrags-Kategorie:Steuerberater

Einen Antrag stellen Sie an das Finanzamt, wenn Sie eine Fristverlängerung benötigen oder weniger Steuern voraus zahlen wollen. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich oder per E-Mail zu stellen, dann gehen die wesentlichen Informationen nicht verloren.

Nach Eingang des Antrags beim Finanzamt wird dieser entsprechend bearbeitet. Das Finanzamt hat mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

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Das Verkehrsrecht-ABC: B wie Bußgeldbescheid

  • Beitrags-Kategorie:Verkehrsrecht

Ein Bußgeldbescheid ist nicht nur im Verkehrsrecht unangenehm. Allein der Vorwurf der sogenannten Verwaltungsbehörde, man habe Verkehrsvorschriften übertreten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß) reicht noch nicht, um Punkte in Flensburg oder andere unangenehme Folgen wie Fahrverbot oder Geldbuße auszulösen.

Hierzu ist durch die Behörde ein Bußgeldbescheid zu erlassen, der praktisch den Abschluss des Verwaltungsverfahrens darstellt. Im Bußgeldbescheid ist genau anzugeben, wer wann und wo welchen konkreten Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begangen haben soll und mit welcher Rechtsfolge, Bußgeld, Fahrverbot, dies zu belegen ist.

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