Finanzamt muss Grundrechte nicht mehr beachten?
Im Besteuerungsverfahren gelten natürlich die Grundrechte. Bisher ist in § 2 der Abgabenordnung geregelt, dass Steuern auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden. In § 1 der Abgabenordnung wird dazu auch geregelt, dass unter anderem auch die Grundrechte gemäß des deutschen Grundgesetzes zu beachten sind.