Arbeitszeiterfassung – Richterrecht des EuGH
Der EuGH und die Arbeitszeiterfassung. Da ist es wieder, das Richterrecht. Der EuGH muss aufgrund von Vorschriften seine Urteile fällen. In der EU-Arbeitszeitrichtlinie findet sich nichts zur Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten. Jetzt schließt also das Gericht eine Lücke???