Ein Bußgeldbescheid – Dagegen vorgehen oder nicht?
Es ist schon ärgerlich genug, wenn einem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert mit dem Vorwurf, man hätte eine sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeit wie einen Rotlicht- oder Überholverstoß oder auch eine Geschwindigkeitsübertretung oder eine Abstandsunterschreitung begangen. Rechtsmittelmöglichkeiten gegen ein Bußgeldbescheid in Form des Einspruchs sind natürlich durch die Rechtsordnung garantiert. In jedem Einzelfall ist immer zu überprüfen, ob Einspruch eingelegt wird beziehungsweise wie weit man wegen des hohen Kostenrisikos, auch mit Rechtschutzversicherung, ein Bußgeldverfahren betreiben möchte.