Bußgelder bei Corona – § 28 Infektionsschutzgesetz

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Bußgelder: Die Corona zog jede Menge Verbote nach sich. Bei Verstößen drohen bei bloßer Zuwiderhandlung Bußgelder bis zu 25.000 €, wer denn dabei noch absichtlich Krankheitskeime verteilt, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Bereits aufgrund der gesetzlichen Grundlage können diese Sanktionen verhängt werden.

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