Aktuelle Steuernews 4/2021: unter anderem Abschreibung Computer

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Abschreibung Computer und Software: Die waren bis jetzt mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Aufgrund eines neuen Schreibens des Bundesfinanzministers ist jetzt die Nutzungsdauer auf ein Jahr reduziert worden.

Unter Computer werden nicht nur die Computer selbst, sondern auch Monitore oder Drucker und andere Peripheriegeräte und Hardware verstanden. Damit kann beispielsweise ein solches Gerät, das im März angeschafft wurde, im laufenden Jahr mit 10/12 und im Folgejahr mit 2/12 abgeschrieben werden.

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