Aktuelle Steuernews 5/21 – unter anderem zu Kapitaleinkünften

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Der aktuelle Skandal um Wirecard hat auch steuerliche Auswirkungen in den Kapitaleinkünften. Wie kann man Wertverluste von Aktien aufgrund einer Insolvenz steuerlich geltend machen?

Der Bundesfinanzhof hatte bereits entschieden, dass der vollständige Ausfall einer Forderung prinzipiell als Veräußerungsverlust zu behandeln ist. Das gilt auch für Aktien im Insolvenzverfahren. Die Verwirklichung des Verlustes wird zum Zeitpunkt der Ausbuchung aus dem Depot wirksam. Wenn man nicht warten will, bis der Verlust durch die Ausbuchung entsteht, kann man auch versuchen, die wertlosen Aktien als sogenannte Penny Stocks zu veräußern. Da der „Erlös“ äußerst gering sein dürfte, entsteht hier ebenso ein Verlust in Hinsicht auf die ursprünglichen Anschaffungskosten.

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