Grundsteuerreform, Bonus, Kassen – Steuernews 3/22

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Die Grundsteuerreform steht an. Zum 1.1.2025 soll sie in Kraft treten. Das sind noch fast drei Jahre. Allerdings verlangt die Finanzverwaltung von allen Eigentümern von Grundstücken, dass diese eine Erklärung in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 abzugeben haben. Weshalb die Bürger in nur drei Monaten Erklärungen abgeben sollen, der Staat sich dann aber weitere zweieinhalb Jahre Zeit lässt, das umzusetzen, zeugt von der Abgehobenheit der Politik. Man hätte den Zeitraum für die Grundsteuerreform auch gleichmäßig aufteilen können. Somit hätten die Steuerpflichtigen beispielsweise Zeit haben können, bis beispielsweise zum 30.6.2023 die Erklärungen abzugeben. Dann hätte der Staat immer noch genügend Zeit, die Erklärungen zu verarbeiten. Das erinnert daran, dass das Steuerrecht nun mal ein Unterstellungsverhältnis ist. Der Steuerpflichtige ist Untertan des Staates.

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