Zins, Mindestlohn, Grundfreibetrag – Steuernews 5/2022
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass der gesetzlich vorgegebene Zins für Steuernachzahlungen mit 0,5 % pro Monat (6 % Jahreszins) verfassungswidrig ist, hat nun die Regierung eine Änderung beschlossen.