Alter geht vor Schönheit

Jan 5, 2012 | Arbeitsrecht

Alter geht vor? Das Bundesarbeitsgericht hat am 15.12.2011 entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Sozialauswahl, insbesondere § 1 Abs. 3 KSchG, bei Kündigungen von Arbeitnehmern europarechtskonform sind.

Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen muss sozial gerechtfertigt sein. Einer der sozialen Gesichtspunkte ist auch das Lebensalter. Dies ist keine verbotene Altersdiskriminierung, sondern soll ältere Arbeitnehmer bei Kündigungen schützen und eine ausgewogene Altersstruktur sichern.

Seltsam nur, dass mit dem gleichen Argument der ausgewogenen Struktur erlaubt ist, in Arbeitsverträgen ein automatisches Ausscheiden bei 65 zu regeln.

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