BAG kann auch arbeitnehmerunfreundlich

Mrz 16, 2012 | Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.01.2012 arbeitnehmerunfreundlich entschieden, dass der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden kann (sogenannte Stichtagsklausel).

Neu ist, dass es dabei nicht darauf ankommt, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, also nicht nur der Arbeitnehmer. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht nur deshalb kündigen, um die Zahlung der Weihnachtsgratifikation zu vermeiden.

Das ist entgegen der üblichen arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung doch eine Überraschung.

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