Argumentationsfalle bei Handynutzung am Steuer

Jan 4, 2011 | Verkehrsrecht

Zur Handynutzung: wie sich in der täglichen Praxis im Verkehrsrecht zeigt, ist sorgfältig zu überlegen, ob wirklich jede Entschuldigung bei Gericht durchkommt.

Beim Amtsgericht Meißen kann noch mit viel Mühe bei der Darlegung, aber Aussicht auf Erfolg, der Versuch unternommen werden, es sei die Nutzung eines digitalen Diktiergerätes statt des Mobiltelefons gewesen.

Beim Amtsgericht Altenberg geht dies sicher nicht mehr. Auf die Behauptung, man habe mit einem Spielzeughandy mit dem auf der Rücksitzbank sitzenden Sprössling kommunizieren wollen, reagierten die Richter sauer.

Warum, dürfte klar sein:

Auch der Langmut eines Gerichts bei Schutzbehauptungen hat so seine Grenzen…

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