Ein Rechtsanwalt berichtet in einem Beitrag, dass einem Autodieb neben den üblichen Strafen auch Steuerhinterziehung zur Last gelegt wurde, weil der Dieb damit aus der Schweiz nach Deutschland kam und bei der Einfuhr nicht die Abgaben entrichtete.
Das erinnert an Al Capone. Der konnte auch nur verurteilt werden, als man ihm auch Steuerhinterziehung vorwarf, alle anderen Versuche, ihn dingfest zu machen, schlugen mehr oder weniger fehl.
Und zum Beitrag des Anwalts bereits geantwortet: Es finden sich Urteile im Steuerrecht, die eben auf Steuerhinterziehungen zurück gehen. Davon kann auch mal der Steuerzahler profitieren. Hier noch einmal unser Kommentar:
Der Irrwitz hat System. Es gibt beispielsweise ein nettes BFH-Urteil. Das wenden viele Steuerberater an. Sinngemäß hat der BFH (vor vielen Jahren) entschieden, dass eine Betriebsaufgabe steuerlich nicht nach HGB und diesen Bilanzierungsvorschriften abzuwickeln ist, sprich es gibt keine Aufgabebilanz. Denn steuerlich heißt es, der Aufgabegewinn wird ermittelt durch den Überschuss des Aufgabeerlöses über die Aufgabekosten. Und nicht durch Bilanz.
Was das hiermit zu tun hat? Das war auch Steuerhinterziehung. Der Sachverhalt war, dass ein Bankangestellter Geld unterschlagen hatte. Dafür musste er Steuern zahlen. Und als er erwischt wurde, hat er seinen Betrieb “aufgegeben” und musste daher dem Finanzamt auch den Aufgabegewinn erklären.
(für die Urheberschützer: geschrieben als Kommentar zum Beitrag des Kollegen Hoenig, wir geben hier unseren eigenen Beitrag wieder)
Ihre R24 Steuerberater