Aus der Ladung des Amtgerichts:

Jan 17, 2011 | Prozessrecht

In der Ladung des Amtsgerichts war zu lesen:

„Es ist Ihnen untersagt, die nachstehenden Gegenstände mitzubringen:

– Waffen aller Art

– Messer aller Art

– stumpfe Gegenstände, die als Schlagstöcke dienen können (Aufzählung, was es so alles gibt :-), Anmerkung des Autors)

– Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray und andere Sprays, die zur Selbstverteidigung genutzt werden.“

Das ist beruhigend.

Weniger beruhigend ist der Schlusssatz:

„Sollten Sie diese oder ähnliche gefährliche Gegenstände mit sich führen, werden die Gegenstände bei der Einlaskontrolle eingezogen und Ihnen bei Verlassen des Justizgebäudes gegebenenfalls wieder ausgehändigt.“

Die Bombe wieder an den Selbstmordattentäter und die Kalaschnikow an den Mafioso, damit alles seine Ordnung  hat. Gibt es dann Aufbewahrungsscheine, damit es nicht zu Verwechslungen kommt?

Ihre R24 Anwälte und Steuerberater