Und wieder ein Autofahrer mit Hut – im Wohngebiet

Feb 7, 2013 | Verkehrsrecht

Man erkennt sie, die Autofahrer mit Hut, auch wenn sie keinen auf haben. In etlichen Städten sind Wohngebiete zur 30 – km/h – Zone ausgestaltet. Mit den bekannten Folgen, dass Rechts vor Links bei der Vorfahrt gilt.

Manchmal sind die Wohngebietsstrassen recht lang, so dass man einige Zeit mit 30 durch die Gegend tuckert. Das wäre noch in Ordnung, wäre da nicht, genau dieser bekannte Typ Autofahrer mit Hut, oder eben ohne.

Rechts vor Links, man fährt also an die Kreuzung, schaut nach rechts, frei, weiter. Bei ausreichender Sicht kann man zügig vorankommen.

Aber nicht heute und hier. Der Fahrer, und er hat tatsächlich einen Hut im Auto auf, behindert den Verkehrsfluss. Er fährt, sieht eine Kreuzung. Er wird langsamer und langsamer. Schließlich kommt er zum Stehen. Blick nach Rechts und Links, frei. Dann zuckelt der liebe Autofahrer mit Hut gemächlich weiter.

An einem Kreisverkehr das gleiche Spiel. Weit und breit kein anderes Fahrzeug. Er fährt heran, bleibt stehen, überzeugt sich, dass der Kreisverkehr immer noch leer ist und fährt dann los.

Was ist das? Eine Übung in Zen-Buddhismus für Verkehrsrecht?

Ihre R24 Anwaltskanzlei