Befristung im Arbeitsrecht

Nov 27, 2012 | Arbeitsrecht

Für die Befristung im Arbeitsrecht gilt das Teilzeitbefristungsgesetz. Bei der Befristung von bestimmten Arbeitsbedingungen ist das Teilzeitbefristungsgesetz nicht anwendbar, z. B. für die zeitweise Erhöhung oder Verminderung der Arbeitszeit. Zu prüfen im Streitfall ist allerdings, ob es sich um eine Minderung im erheblichen Umfang handelt. Das ist bei einer Erhöhung der Arbeitszeit um die Hälfte der Fall.

Dann wäre auch zu prüfen, ob es für diese Arbeitszeiterhöhung einen sachlichen Grund gibt, angelehnt an die Gründe § 14 Abs. 1 des Teilzeitbefristungsgesetzes, also wegen Vertretung, Erprobung, Eigenart der Arbeitsleistung, in der Person des Arbeitnehmers gerechtfertigt, aufgrund Haushaltsmittel oder vorübergehender betrieblicher Bedarf etc. Nur dann ist die Befristung im Arbeitsrecht hinsichtlich der Arbeitsbedingungen möglich.

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