Winkeladvokaten? Ein Prüfling in der Juristerei mogelt sich durch das Examen. Dann wird es nicht anerkannt, er beschreitet den Rechtsweg. Zum Schluß bekommt er das Examen und kann (vielleicht) auch als Anwalt arbeiten. Die Begründung des Gerichtes liest sich für Laien schwer: Weil er nicht darauf hingewiesen wurde, konnte er sich nicht darauf einstellen. Demzufolge kann man es ihm später nicht zum Vorwurf machen.
Jedoch gibt es dann dazu einen Kommentar: „Und wieder einmal wurde der absurde Beweis erbracht, dass sich die Winkeladvokatur als die allerhöchste Kunst eines perversen Berufsstandes erweist.“ Der Schreiber veröffentlicht seine Kommentare auf einer eigenen Seite, kann man hier lesen.
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