…fragte der Richter den Rechtsanwalt erstaunt, die ganze Akte?.
Als Unterbevollmächtigter wurde durch den Rechtsanwalt ein Termin wahrgenommen. Und ja, ab und zu fragt auch mal ein Richter nach dem Vorliegen einer Vollmacht.
Da die ganze Akte auf dem iPad war und damit auch die Untervollmacht, wurde also das Teil dem Rechtsanwalt und dem Richter zur Inaugenscheinnahme vorgelegt.
Daraufhin kam dann die obige Frage. Ja, auf so ein kleines Teil passt tatsächlich die ganze Akte.
Als dann etwas geplauscht wurde und ob denn das Gericht nicht auch einmal elektronische Akten bekommen würde, winkte der Richter ab. Das würde aus seiner Sicht wohl zu kompliziert werden.
Naja, warten wir es ab. In der Zwischenzeit können Sie uns gern besuchen kommen.
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