Am Arbeitsgericht eröffnet die Richterin das Verfahren wegen einer Kündigung. Der Arbeitnehmer wehrt sich mit der Kündigungsschutzklage. Normal.
Ihm legt der Arbeitgeber viele Fehler in seiner Tätigkeit als Leiter einer Abteilung zur Last. Und dass er deshalb als Führungspersönlichkeit nicht geeignet ist.
Erstes Argument vom Anwalt des Arbeitnehmers: „Im Arbeitsvertrag steht, dass er als Bürokaufmann eingestellt ist, nicht als Leiter.“
Nach dem Vorgeplänkel einigt man sich schließlich, Kündigung bleibt bestehen, er bekommt eine Abfindung.
Und ein Zeugnis will er. Mit genauer Beschreibung seiner Tätigkeit. Die Richterin will wissen, um welche Tätigkeit es sich handelte. „Na die Tätigkeit als Abteilungsleiter.“
Nicht nur der Anwalt des Arbeitgebers, auch die Richterin musste an der Stelle laut lachen. Der Anwalt des Arbeitnehmers lächelte immerhin auch.
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