Der Computer im Finanzamt:
Bei einem Unternehmen gibt es Änderungen in der Besteuerung, die das Finanzamt rückwirkend festlegte.
Kurze Zeit später kommt ein Brief vom Finanzamt. Die Steueranmeldung sei verspätet. Man sehe aber vorerst davon ab, Verspätungszuschläge zu erheben. Na, da soll doch das Finanzamt mal erklären, wann man denn dann vorher hätte melden sollen, wenn doch eine rückwirkende Änderung durch das Finanzamt vorgenommen wird.
Es folgt die Erklärung des Finanzamtes: „Das Schreiben wurde automatisch verschickt. Das war der Computer.“
Ach so? Schaltet sich der Computer morgens allein ein? Entwirft und druckt er selbständig Schreiben? Tütet er sie selber ein und frankiert sie auch? Und trägt er sie dann zur Post?
So einen Computer möchten wir auch haben. Aber es war wohl nicht der Computer, eher Gedankenlosigkeit. Er hat wohl eher etwas vorgeschlagen, was man drucken sollte. Und es wird einfach so gemacht, ohne nachzudenken oder gar zu kontrollieren.
Ihre R24 Anwaltskanzlei