Der Krankenwagen trifft auf Radfahrer

Jul 18, 2013 | Verkehrsrecht

Der Krankenwagen? Nein, kein Unfall.

Der Krankenwagen ist mit Blaulicht unterwegs. Alle machen ihm Platz. Er ist auch in der Morgendämmerung gut zu sehen, schönes blaues Licht. Wer kennt nicht den berühmten Dialog aus Rambo III:

„Was ist das?“
Rambo: „Das ist blaues Licht.“
Darauf der andere: „Und was macht es?“
Rambo: „Es macht blaues Licht.“

Die Tatü-Tata fährt durch einen Kreisverkehr. An der Ausfahrt kreuzt ein Radweg. Und natürlich kommt genau in diesem Augenblick auch eine Radfahrerin. Hält sie etwa an?

Nein, sie fährt seelenruhig über die Straße. Der Krankenwagen hält an und lässt sie vorbei. Der Fahrer wusste, er ist in Hoyerswerda. Hier haben Radfahrer immer Vorfahrt. Ansonsten hätte er die Fahrerin gleich mit einladen können.

Und das Sächsische OLG gibt bei Unfällen mit Radlern immer eine Mitschuld, selbst wenn sie besoffen bei Rot verkehrt herum in eine Einbahnstraße einbiegen.

Ihre R24 Kanzlei