Der voreilige Käufer

Feb 22, 2012 | Verkehrsrecht

Seid vorsichtig, voreilige Käufer: Autos werden im Internet angeboten unter verschiedenen Adressen. Üblicherweise ruft dann ein Interessent an, man verabredet sich, besichtigt und kauft oder läßt es sein.

In einem Fall ist der voreilige Käufer aus über 700 km Entfernung. Er wollte ein Auto kaufen, dass er im Internet gesehen hatte. Aber, damit er nicht umsonst fährt, hätte er gern vorher den Kaufvertrag abgeschlossen. Dem Verkäufer ist es recht, der Käufer möge ihm nun einen Entwurf zusenden. Der kommt per Mail abends um 8.00 Uhr. Der voreilige Käufer will bereits 2 Tage später da sein und teilt gleichzeitig mit, er habe schon Bahnfahrkarten gekauft.

Unser Verkäufer liest den Vertragsentwurf und es schwant ihm böses. Zwar soll er keine Gewährleistung übernehmen, aber er soll dem Käufer garantieren:

– dass alle Inspektionen nach Serviceheft durch die Werkstatt entsprechend des jeweiligen Serviceumfangs gemacht wurden und
– dass der Unfallschaden in einer Fachwerkstatt so repariert wurde, dass deswegen keinerlei Beeinträchtigungen vorhanden bzw. zu erwarten sind und
– dass es ansonsten keine Defekte oder Beschädigungen gibt bzw. dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe technisch in Ordnung ist und
– dass das Fahrzeug mit Originalmotor und mit Originalteilen ausgerüstet ist.

Unser Verkäufer ist nur Angestellter, kein Kfz-Techniker. Er hat auch nicht in der Werkstatt zugesehen, ob sie tatsächlich alles so gemacht haben, wie sie sollen. Ebenso wenig hat er sich vorher die einzubauenden Teile zeigen lassen.

Darüber hinaus begehrt der voreilige Käufer, dass er bei seiner Ankunft vom Bahnhof abgeholt wird. Und er möchte noch 5 Tage Zeit haben, um das Fahrzeug abzumelden. Sicherheitshalber unterschreibt der Verkäufer nicht, sondern fragt seinen Anwalt.

Es folgt danach eine kurze Mail an den Käufer: Er kann gern kommen, er wird auch abgeholt. Aber er besichtigt dann das Fahrzeug, kauft es oder läßt es. Ein Vertrag wird nicht vorher geschlossen. Sofern er es mitnehmen möchte, möge er sogenannte Kurzkennzeichen mitbringen.

Und die Reaktion: Mord und Totschlag, was für ein Ton. So könne man doch nicht mit ihm umgehen. Er setzt sich 2 Stunden hin und schreibt einen Vertrag, er kauft die Bahntickets. So ein Stil ist ihm ja überhaupt noch nicht untergekommen.  Und wörtlich: „Was ist das denn für eine unsachliche Mail mit Imperativen.“ Und im übrigen erwarte er Schadenersatz für seine Tickets.

Der Verkäufer entschloss sich imperativ, den Kontakt zu beenden.

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