Selbstherrlichkeit der der Ordnungshüter.

Feb 21, 2012 | Verkehrsrecht

Die zeigt sich schon im kleinen beim Ordnungshüter.

Im Hoyerswerdaer Tageblatt der Sächsischen Zeitung war ein Bericht zum Verkehrsrecht über einen städtischen Ordnungshüter. Unter anderem wurde über seine Arbeit berichtet.

Er sieht einen PKW im Halteverbot. Er wartet 5 min, dann zieht er seinen Knöllchenblock (die Tickets werden noch mit der Hand ausgestellt). Da kommt ein junges Pärchen, das ihn aus der Nähe beobachtet hatte und fragt, was es gibt, es wäre ihr Fahrzeug. Der Hüter weist darauf hin, das nur 3 min zum Be- und Entladen gehalten werden dürfe. Der junge Mann meint darauf hin, er habe doch seine Freundin entladen. Sie waren aus einer anderen Region mit fremden Kennzeichen.

Was macht unser Hüter? Er erteilt eine Ermahnung. Begründung? Naja, er wolle doch Gäste der Stadt nicht verprellen und es läge in seinem Ermessen. Es gibt durchaus ein rechtliches Ermessen. Aber lautet das so, dass der Ordnungshüter ortsfremde Falschparker laufen lassen darf, weil sie ihm sympathisch sind und Ortsansässige immer abkassiert werden? Da gibt es auch einen Begriff: Ermessensfehlgebrauch.

Das wars aber noch nicht. Die Zeitung begleitet den Hüter auf seinem Weg, sie passieren dabei eine durchfahrtsbeschränkte Straße. Ein PKW fährt auch prompt durch, obwohl er es nicht dürfte. Der Ordnungshüter erklärt, dass er im Verkehrsrecht nicht in den fließenden Verkehr eingreifen dürfe. Übrigens, er ist als Hüter an seiner Kleidung erkennbar als ein sochler.

Und was macht unser Ordnungshüter nun? Er hebt die Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger (nicht Mittelfinger).  Der Fahrer hält an und fragt, was los sei. Der Hüter weist darauf hin, dass er hier nicht langfahren dürfe, worauf das Fahrzeug wendet und wieder raus fährt aus dieser Straße. Wie war das, er dürfe nicht in den fließenden Verkehr eingreifen? Warum tut er es dann trotzdem?

Und da wundern sich diese Ordnungshüter, wenn sie mitunter von Betroffenen beschimpft werden. Bei einer solchen Selbstdarstellung?

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