Eine ungewöhnliche Geste

Jan 20, 2011 | Zivilrecht

Die Geste der Höflichkeit.

Verhandlung am Amtsgericht, ein normaler Zivilrechtsprozess. Der Richter bemühte sich sichtlich und sehr einfühlsam, den Streit beizulegen. Leider scheiterte er an der unbeugsamen Haltung der Anwältin der Gegenseite.

Die Verhandlung endete, alles erhob sich. Der Richter stellte sich neben die Tür, weil er als letzter den Saal verlassen und zuschließen wollten.

Die Anwältin nickte knapp und ging an ihm vorbei aus dem Raum.

Die Mandantin, eine Grande Dame, wie man sie sich vorstellt, mit Hut, Schal um die Schultern; sie stöckelte auf den Richter zu und reichte ihm die Hand, um sich zu verabschieden. Er schaute verblüfft auf sie herab und ihre Hand. Dann wechselte er die Akte in die linke Hand und verabschiedete sich.

Die Gegenpartei sah dies. Der ältere Herr schritt daraufhin ebenfalls auf den Richter zu und reichte ihm die Hand. Der hatte schon wieder die Akte in der Rechten und musste erst wechseln. Er staunte wieder.

Schließlich trat ich als letzter auf ihn zu, reichte ihm die Hand und sagte: „Wenn Ihnen alle die Hand geben, dann möchte ich das auch tun.“ Wieder der Wechsel der Akte und Handschlag.

Wie hieß es in der einen Werbung so schön?

Das Gesicht des Richters sehen – unbezahlbar.

Es war eine Geste des Respekts, die er sich redlich verdient hatte.

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