Der Scheidungstermin bei einvernehmliche Scheidung dauert meist nur 15 Minuten. Wenn sich die Beteiligten einig sind, sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, wobei sich beide Seiten die Rechtsanwaltskosten teilen. Dieser beantragt dann die Scheidung. Sodann werden die Auskünfte der Rentenversicherungsträger bezüglich des Versorgungsausgleichs eingeholt und schließlich findet der kurze Termin statt, an dessen Ende die Scheidung ausgesprochen wird.
Das setzt allerdings voraus, dass es eben keine Probleme gibt. Wenn Haus und Hof vorhanden sind, Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können, wird es schon komplizierter.
Sofern sich aber die Parteien einigen können, wird vorgelagert vor der Gerichtsverhandlung die Einigung notariell beurkundet. Sind die Angelegenheiten alle so geregelt, ist die einvernehmliche Scheidung ebenfalls wieder von kurzer Dauer. Das schont Nerven und den Geldbeutel.
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