Man kann ja mal fragen – nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Aug 16, 2011 | Arbeitsrecht

Brief eines ordentlich gekündigten Arbeitnehmers eines Unternehmens mit 2 Mitarbeitern, ca. 6 Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses:

„Sehr geehrter Herr Arbeitgeber,

vielen Dank für die Ausstellung meines Arbeitszeugnisses.

Im Zusammenhang mit der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses bitte ich
Sie, mir Ihre Bereitschaft zur Vereinbarung einer Abfindung zu
signalisieren.

Es ist mir bewusst, dass es sich in meinem Fall nicht um eine Kündigung
im Sinne des § 1a KSchG handelt, bei der der Arbeitnehmer bei
Verstreichenlassen der Klagefrist einen gesetzlichen Abfindungsanspruch
erlangt (0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des
Arbeitsverhältnisses = 4.500 € brutto).

Dennoch halte ich die Zahlung einer Entlassungsabfindung nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Anbetracht
meiner langjährigen Tätigkeit in Ihrem Unternehmen für durchaus angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Arbeitnehmer“

Ihre R24 Kanzlei

PS: Ob das geholfen hat?