Ermittlungsakten zeigen: NSA ist nicht das Problem

Aug 20, 2013 | Steuerhinterziehung

Klar, die Geheimdienste schnüffeln und legen auch Ermittlungsakten an. Aber die suchen eher rastermäßig. Und nur nach bestimmten Kriterien. Oder auch nicht.

Gläserner Bürger? Nicht nur bei NSA und anderen Geheimdiensten. Auch oder gerade beim Finanzamt wird mit den modernen Medien gearbeitet. Kann man sehen, wenn man Ermittlungsakten einsieht.

Dass Steuerhinterziehung kein Spaß ist, steht außer Frage, es ist auch kein Kavaliersdelikt. Aber wenn deswegen ermittelt wird, dann eben mit allen Mitteln und Methoden.

Anonyme Anzeigen führen zur Anlage der Ermittlungsakten. Zunächst wird dann im Internet recherchiert. Beispielsweise die Homepage des Verdächtigen. Es wird allgemein recherchiert, Online-Artikel oder Beiträge, Forendiskussionen, alles was es gibt, wird gesammelt und ausgedruckt und in den Ermittlungsakten abgeheftet.

Die nächste Stufe ist Besichtigung. Es werden Beschreibungen vom Objekt für die Ermittlungsakten geliefert. So z.B.: „Putz am Haus ist schon älter. Dach scheint neu zu sein.“ Dann folgt, wie weit das Grundstück einsehbar ist, ob z.B. Pflanzen die Sicht behindern. Und es werden die Fahrzeuge aufgeschrieben, die davor parken, mit Kennzeichen (die werden später ausgewertet). Grundstück nicht vollständig einsehbar? Kein Problem, wozu gibt es Goolge Maps. Dann geht es zum Grundbuchamt, Amtshilfe. So kann man sehen, ob Grundschulden eingetragen sind. Es werden Gutachter losgeschickt, die unauffällig das Objekt besichtigen und Werte ermitteln. Baubehörden liefern weitere Auskünfte. Bei öffentlichen Geschäften oder Gaststätten gibt es dann Testeinkäufe oder Bestellungen oder Essen. Auch das Abwiegen von beispielsweise Eiskugeln gehört dazu.

Es werden dann natürlich Kontrollmitteilungen in den Ermittlungsakten gesammelt. Gab es bei anderen Prüfungen schon Querverbindungen? Es werden alle Steuerbescheide angefordert. Es wird eine Liste erstellt, wann welches Jahr verjährt, normal und falls eine Steuerhinterziehung vorliegt. Und so füllen sich schon mal die Ermittlungsakten mit mehreren hundert Seiten. Alles Vorermittlungen, keine offizielle Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Es findet schließlich eine Betriebsprüfung statt. Da nur Vorermittlungen und Vorprüfungen laufen, muss der Steuerpflichtige mitwirken. Erst wenn offiziell ein Anfangsverdacht gegeben ist, muss der Prüfer einen Hinweis geben und den Steuerpflichtigen belehren, dass er nun die Klappe halten kann. Das erfolgt meist mit einer Durchsuchung in der Wohnung und im Betrieb oder wo auch immer.

Wie gesagt, Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Aber beim Ausspähen von Bürgern nehmen sich Ermittlungsbehörden und Geheimdienste nicht viel.

Und wir dürfen hoffen. Die SPD will wohl doch nicht Steuern erhöhen. Sie will noch mehr und besser die Steuerhinterziehung bekämpfen. Das wäre doch auch eine Aufgabe für die Geheimdienste.

Schlechte Zeiten für Steuerhinterzieher. Aber es gibt einen Ausweg: Die Selbstanzeige. Kommen Sie also zu einem Rechtsanwalt.

Ihre R24 Anwälte