Ein Mandant berichtet: Der Ermittlungsdienst war bei ihm in der Firma gewesen. Nachdem seine Frau öffnete, verlangte der Herr, ohne sich vorzustellen, den Mandanten zu sprechen.
Nachdem er ihn sah, stellte er sich vor und teilte mit, dass er wegen zu schnellem Fahrens ermittle. Der Mandant sei nun identifiziert, dass er nicht gefahren sei. Er fragte, ob der Mandant Angaben zum Fahrer machen wolle.
Dieser teilte darauf mit, dass der Herr sich an seinen Rechtsanwalt wenden möge.
Darauf verließ der Herr vom Ermittlungsdienst das Büro des Mandanten mit den Worten:
„Da haben Sie keine gute Wahl getroffen, Sie sollten sich einen anderen Anwalt suchen. Der ist nämlich nicht besser und wird auch immer wieder geblitzt.“
Was hat den Mitarbeiter des Landratsamtes bewogen, derart aus der Rolle zu fallen? Vielleicht der Frust darüber, selbst „abgeblitzt“ worden zu sein und keinen (Ermittlungs-)Erfolg verbuchen zu können? Ist ihm auch der Anwalt bei seinen Ermittlungen öfters in die Quere gekommen? Führt er eine eigene Statistik, wie oft er bei wem zu Ermittlungen war? Und wer wie oft geblitzt wird? Oder stand er schon selber am Blitzer und hat den Anwalt dabei gesehen?
Fragen über Fragen. Vielleicht weiß ja sein Dienstvorgesetzter eine Antwort.
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