Wunder im Arbeitsrecht? Der Arbeitnehmerin wird gekündigt. Es folgt das übliche Prozedere.
Nach der Kündigungsschutzklage wird seitens des Gerichtes ein Termin angesetzt.
Plötzlich meldet sich der Arbeitgeber. Er entschuldigte sich bei der Arbeitnehmerin und bittet um Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Mit Reue teilte er mit, er wäre von den Kollegen, die ihn über gewisse Dinge aufgeklärt hätten, hierum gebeten worden und wolle nun alles rückgängig machen.
Auch ein schöner Abschluss eines Rechtsstreits.
Ihre R24 Kanzleien