Fahrverbot ersparen?

Jan 25, 2011 | Verkehrsrecht

Zum Fahrverbot ersparen: manchmal ist am Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung oder des qualifizierten Rotlichtverstoßes durch einen Rechtsanwalt nicht zu rütteln. Die Bußgeldstelle hat im Sinne des Gesetzes zu Recht ein Fahrverbot. Dennoch sollte über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachgedacht werden. Eine richterliche Entscheidung kann u. U. günstiger ausfallen.

Nach den hier gemachten Erfahrungen  im Verkehrsrecht scheint allerdings ein Nord-/ Südgefälle zu existieren. Brandenburgische Richter sind wegen der Rechtsprechung ihres OLG eher weniger bereit, ohne die umfassende Darlegung der wirtschaftlichen Situation eine mandantenfreundliche Entscheidung auszusprechen.

Zwar vertreten die OLG Jena und Dresden einen ähnlichen Standpunkt. Allerdings sind die Chancen bei sächsischen und thüringischen Gerichten, dem Betroffenen durch einen Rechtsanwalt das befristete Laufen-Müssen ersparen zu können, erheblich größer. Dies auch ohne die Notwendigkeit, vor dem Richter den wirtschaftlichen Offenbarungseid zu leisten.

So genügte in Altenburg im Verkehrsrecht die Darstellung, dass Arbeitsplätze gefährdet sind, wenn der Steuerberater als Unternehmens- und Umsatzträger die Unternehmensniederlassungen für die Dauer eines Fahrverbotes nicht aufsuchen kann.

In Leipzig genügte dem Gericht die Darstellung durch den Rechtsanwalt, dass der Betroffene jedenfalls mehrere Tankstellen in Sachsen und ein Gewerbebetrieb in Brandenburg zu betreuen hatte. Die Kontrolle und Anleitung der Mitarbeiter mache seine Anwesenheit erforderlich. So etwas hilft beim Fahrverbot ersparen.

„Belohnt“ werden jedenfalls Argumente auf Betroffenenseite, die aus rechtlicher Sicht ein Nichtverhängen des Fahrverbotes auch rechtfertigen. Z.B. die Frage die Nichtvorliegen eines Regelfalles, also einer Verkehrssituation, die immer ein Fahrverbot nach sich zieht.

Auch die allgemeine Erwartung, dass das Zeugnis von Polizeibeamten (beispielsweise bei der Feststellung von Rotlichtverstößen durch Beobachter) eine absolute und damit unumstößliche Wahrheit darstellt, kann durchaus durch einen Rechtsanwalt mit Erfolg in Zweifel gezogen.

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