Flexible Arbeitszeiten im Arbeitsrecht einzuführen, ist unter anderem im Rahmen von Betriebsvereinbarungen empfehlenswert. Ebenso kann das auch durch einzelvertragliche Regelungen erfolgen. So können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten selbst verantwortlich und flexibler gestalten und Arbeitgeber auf sich verändernde Auftragslagen flexibel reagieren.
Hierzu werden Arbeitszeitkonten geschaffen und ein Ausgleichszeitraum festgelegt. Geregelt werden sollte auch, ob eine Abgeltung in Geld oder Freizeit erfolgt. Zu beachten wäre, dass bei geringfügig Beschäftigten eine Auszahlung wegen der Einkommensgrenzen gesetzlich nicht in Betracht kommt.
Und für flexible Arbeitszeiten könnte auch Gleitzeit eingeführt werden. Die Arbeitnehmer können früh und am Abend flexibel ihre Arbeitszeit gestalten. Das dürfte Arbeitnehmern und Arbeitgebern ebenfalls entgegenkommen.
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