Fristen und Zahlen sind langweilig. keiner mag sich damit beschäftigen. Aber hin und wieder kommt es darauf an. Wenn sie zum Beispiel etwas konkretisieren sollen.
Unlängst kündigte ein Arbeitgeber über seinen Rechtsanwalt zum Monatsende. Der Anwalt schrieb „zum 30.08.2013.“ In der Gerichtsverhandlung ging die Richterin großzügig darüber hinweg und nahm das als 31.08.2013. Schreib- und Rechenfehler, die man berichtigen kann? Mag sein. Aber falls der Anwalt sich so bei Fristen vergreift, kann es Probleme geben.
Jetzt schreibt ein anderer Kollege, dass eine Kündigung zum nächsten Quartalsende möglich sei, nämlich „zum 31.09.2013.“ Und wieder Zahlen. Auch hier kann man sagen, okay, es gibt zwar keinen 31.09., er hat den 30.09. gemeint. Aber wehe, man notiert sich bei Fristen den 31.09. Dann wird man am 1.10. feststellen, dass es den Tag nicht gibt. Und ob man da eine Wiedereinsetzung bekommt?
Vielleicht sollte man über einen neuen Kalender nachdenken, mit gleichen Monatstagen. Z.B. 10 Monate zu 36 Tagen. Naja, der Rest wird dann als Schalttage in den Februar gepackt.
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