Strafanzeige stellen kann jeder. Nur ob es was hilft, ist eine andere Frage.
Im Kachelmannprozess hat die Staatsanwaltschaft ihren Schlußvortrag gehalten. Hier wird das sehr ausführlich kommentiert.
Da stellt sich dann beim Lesen die Frage, ob das nicht schon Rechtsbeugung ist, was die Staatsanwaltschaft hier betreibt. Wenn wider besseren Wissens und der vorhandenen Beweislage eine Veruteilung gefordert wird.
Da sollte doch mal jemand eine Strafanzeige stellen und die Staatsanwälte überprüfen.
Ihre R24 Anwaltskanzlei