Das Lügen ist das Aufstellen unwahrer Behauptungen, was mit der Absicht geäußert wird, einen anderen zu täuschen und/oder sich einen Vorteil zu verschaffen. Das ist sinngemäß die Definition von Wikipedia.
Tricksen und Täuschen also. Gehört das bald zum Alltag in Deutschland?
Ein Angeklagter in einem Strafverfahren darf schweigen. Und wenn er etwas sagt, darf es auch eine Lüge sein. Aber sein Rechtsanwalt darf nicht lügen. Das mag noch in Ordnung sein, denn Strafen können drakonisch sein oder empfunden werden. Außerdem ist es die Aufgabe des Anklägers die Schuld zu beweisen, der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen.
1983 entschied ein oberstes Gericht, das Bundesarbeitsgericht, dass das Lügen, das Tricksen und Täuschen bei Bewerbungsgesprächen erlaubt ist. Bzw. dass der Arbeitgeber wegen Lügen des Bewerbers bei nicht relevanten Fragen den Vertrag nicht wegen Täuschung anfechten kann. Das ist schon fragwürdig.
Auch im Mietrecht ist bei den Selbstauskünften potentieller Mieter nach den gleichen Grundsätzen das Lügen erlaubt.
Kein Wunder, dass eine große Fangemeinde von Herrn zu und von G. forderte, dass er Politiker bleiben solle. Obwohl auch er bei seiner Doktroarbeit trickste und täuschte.
Lügen ist gesellschaftsfähig. Nur: dann sollte sich niemand mehr aufregen, wenn er belogen wird. Z.Bsp. von Politikern, Versicherungsvertretern, Bankmitarbeitern…
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