Gemeinschaftsgebiet?

Apr 30, 2012 | Steuerberater

Im Rahmen der Umsatzsteuer und Gemeinschaftsgebiet wird etwas in einer staatlichen Erläuterung klargestellt. Das kann bei dem steuerlichen Dickicht ja manchmal helfen.

Jetzt stellen sie, die klugen Beamten klar, dass das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet auch mit anderen, die Gelangensbestätigung ersetzenden Dokumenten, aus denen die erforderlichen Angaben hervorgehen, nachweisbar ist.

Früher hat man mal noch von Lieferbescheinigung, Versand- oder Empfangsbestätigung gesprochen. Nun erweitern wir den Wortschatz um Gelangensbestätigung. Kommt von langen, mir langt’s.

Kein Wunder, wenn der Bürger seinen Staat nicht mehr versteht. Da bekommt das babylonische Sprachgewirr eine neue Bedeutung. Und das Gemeinschaftsgebiet, also die EU bekommt ebenfalls Akzeptanzprobleme.

So notwendig es sein mag, etwas zu regeln: Wählt eine klare und verständliche Sprache.

gemeinschaftsgebiet

Ihre R24 Steuerberater