Der Gewerbesteuerbescheid: die Gemeinde weiß, dass der Gewerbetreibende verstorben ist. Mit den Erben streitet sie sich um Haftung für Gewerbesteuern.
Nun hat sie pünktlich zum neuen Jahr einen Gewerbesteuerbescheid für 2011 versandt. Darin setzte sie unauffällig für 2011 den Betrag von 523 EUR als Gewerbesteuer für den Beitrieb des Verstorbenen fest, der nicht fortgeführt wird und daher nicht mehr existiert.
Bevor allerdings zum Rundumschlag ausgeholt werden konnte, kam 3 Tage später noch ein Gewerbesteuerbescheid.
Der setzte nun – 523 EUR für 2011 fest und hob damit die vorangegangene Festsetzung auf.
Viel Arbeit, Papier und Porto für nichts.
Ihre R24 Kanzleien