Beamtenähnliche Institutionen haben immer zu viel Papier. Eine Minijoberin wird schwanger, kann ja vorkommen. Demzufolge wird mit Beginn der Mutterschaftsfrist an die Knappschaft eine entsprechende Entgeltmeldung erstellt. So soll das üblich sein.
3 Wochen später kommt ein Schreiben von der Knappschaft Bahn See, die Minijobzentrale. Hierin heißt es, dass die Minijobzentrale nur für die Entgegennahme von Meldungen sowie den Einzug von Beiträgen und Steuern zuständig ist. Ansprüche wären bei der jeweiligen Krankenkasse anzumelden, bei der der Arbeitnehmer sonst versichert ist.
Großes Fragezeichen beim Leser. Was soll das eigentlich? Zu viel Papier? Sodann ein prüfender Blick auf die Kontoauszüge. Die Knappschaft hat den Erstattungsbetrag bereits eine Woche nach Abgabe der Meldung überwiesen. Also ist die Angelegenheit doch erledigt. Weshalb die mit zu viel Papier nunmehr meinen nicht zuständig zu sein, ist nicht nachvollziehbar. Es wäre sicherlich interessant, Nachforschungen anzustellen. Da aber das Geld ankam, ist es einfach die Mühe nicht wert.
Ihre R24 Steuerberater