Kann man überhaupt noch jemanden trauen? Bisher konnte man im Zweifel auf das Bundesverfassungsgericht vertrauen. Aber seit einigen Tagen dürfte es auch damit vorbei sein.
In einer Steuerrechtsangelegenheit hat das BVerfG nun entschieden, dass das Vertrauen des Betroffenen in den Fortbestand der Rechtslage beseitigt wird, wenn der Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates eine belastende Regelung vorschlägt.
Im Steuerrecht gibt es üblicherweise einen Vertrauensschutz. Der galt bisher eigentlich immer bis zum Beschluss eines neuen Gesetzes. Jetzt soll also schon weit davor dieser Schutz beseitigt werden. Nun stellt sich die Frage: in Steuersachen noch jemanden trauen?
Nein. Aber dann sollte der Vermittlungsausschuss seinen Vorschlag auch als Rundschreiben an alle Haushalte veröffentlichen. Denn woher sonst soll der Normalbürger Kenntnis davon bekommen?
Jemanden trauen, etwa dem Staat oder den Gerichten, wenn es ums Geld geht? Besser nicht.
Ihre R24 Steuerberater