Erfolgreiche Klage gegen lange Verfahrensdauer?

Mai 23, 2013 | Steuerberater

Was auch immer erfolgreich und lange Verfahrensdauer bedeuten.

Wie die Datev berichtet, sei jemand beim Bundesfinanzhof erfolgreich gewesen, weil das Verfahren vor dem Finanzgericht überlang war.

Naja, der Kläger bekam keine Entschädigung. Soviel zum Thema Erfolg. Der BFH stellte fest, dass bei für Rechtskundige erkennbarer Erfolglosigkeit des Verfahrens keine Entschädigung ansteht. Vielmehr besteht die Wiedergutmachung im Erlass der Entscheidung. Nämlich der Klageabweisung. Noch so ein Erfolg, der wohl keiner ist.

Und möglicherweise werden demnächst alle Beschwerden wegen lange Verfahrensdauer abgebügelt, indem man sie für erfolglos erklärt und die klageabweisenden Urteile erläßt. Denn die Erfolglosigkeit muss für Rechtskundige erkennbar sein. Der Laie wundert sich und der Fachmann staunt.

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